Mietbedingungen

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  1. Wir übergeben unsere Geräte in einem ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand.
  2. Die gemieteten Geräte sind nicht versichert. Schäden aus Fehlbedienung, Transport oder Diebstahl nach erfolgter Übergabe trägt der Mieter. Dies gilt bis zur vollständigen Rückgabe der Ware.
  3. Technische Schäden an den Geräten, die aufgrund von normalem Verschleiß entstanden sind, werden von uns getragen. Regressansprüche gegen uns bestehen in diesem Fall nicht.
  4. Für Personen - oder Sachschäden wird keine Haftung übernommen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.
  5. Die Bezahlung erfolgt bar oder per Überweisung nach Rückgabe der gemieteten Geräte. Unter bestimmten Umständen kann sie auch teilweise im Voraus verlangt werden.
  6. Der Mieter hat die Geräte, am Tage des Ablaufs der Mietzeit, bis 18.00 Uhr zurückzubringen. An Samstagen bis 13.00 Uhr. Ausnahmen müssen vorher mit uns abgesprochen werden. Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übergabe. Bei Verspätung jedoch grundsätzlich in unseren Geschäftsräumen.
  7. Bei verspäteter oder teilweiser Rückgabe der Mietsachen kann bis zur vollständigen Rückgabe eine Nachgebühr berechnet werden. Die Nachgebühr richtet sich nach Dauer der Verspätung und vereinbartem Mietzins.
  8. Das Reinigen von verschmutzten Geräten und Zubehör wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. Das Verwenden von ungeeigneten Klebebändern (z.B. Packband) kann speziell bei Kabeln und Stativen zu unbehebbaren Verschmutzungen führen. In diesem Fall sind die betroffenen Komponenten zu ersetzen. Die Kosten dafür trägt der Mieter.
  9. An den Geräten angebrachte Warnhinweise und Inventarisierungsaufkleber dürfen nicht entfernt oder überklebt werden.
  10. Sie erreichen uns Mo - Sa zwischen 10.00 Uhr und 20.00 Uhr unter folgenden Nummern: 0177/ 5686696 oder 0171/ 4035192  
  11. Abweichungen vom umstehenden Mietvertrag sowie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit schriftlich vereinbart werden.
  12. Bitte nehmen Sie mit der Lautstärke Rücksicht auf die Nachbarn Ihrer Veranstaltung. Informieren Sie sich rechtzeitig vorher bei der Gemeinde über rechtlich zulässige Lautstärken und Veranstaltungszeiten. Möglicherweise benötigen Sie für Ihre Veranstaltung eine Genehmigung. Denken Sie bitte auch daran, dass Ihre Veranstaltung Gema-pflichtig sein könnte. Die Kosten für Gema und andere Genemigungen trägt allein der Mieter, auch wenn er von unserem DJ- Service Gebrauch machen sollte.

 

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